12.05.2022 Finanzen — Antwort — hib 234/2022

Beschwerden wegen Breitbandanschluss schon möglich

Berlin: (hib/HLE) Auch wenn die TK-Mindestversorgungsverordnung, mit der bundesweit der Rechtsanspruch der Bürger auf einen Breitbandanschluss geregelt werden soll, nicht rechtzeitig in Kraft treten sollte, können sich Betroffene schon vorher bei der Bundesnetzagentur melden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1681) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1448) mit, die sich nach der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Versorgung mit Telekomunikationsdienstleistungen erkundigt hatte. Darin heißt es weiter, die Bundesnetzagentur habe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bereits mit Inkrafttreten der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) begonnen, sich konkreter Eingaben von Bürgern in ausgewählten Sachverhalten anzunehmen. Die Sachverhaltsermittlungen würden bereits durchgeführt.

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