AfD fragt nach Versorgungsunterbrechungen 2021
Berlin: (hib/MIS) Gemäß Paragraf 52 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, der Bundesnetzagentur bis zum 30. April eines Jahres alle in ihrem Energieversorgungsnetz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen in einem Bericht zu melden. In einer Kleinen Anfrage (20/1704) will die AfD-Fraktion wissen: Wie viele Versorgungsunterbrechungen bei Betreibern von Energieversorgungsnetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurden der Bundesnetzagentur für das Jahr 2021 jeweils gemeldet, welche Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Versorgungsunterbrechungen haben die betreffenden Netzbetreiber jeweils dargelegt und welche durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher für das letzte Kalenderjahr haben die betreffenden Netzbetreiber jeweils angegeben?