Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für eine befristete Aussetzung von Sanktionen in der Grundsicherung geebnet und dem Gesetzentwurf (20/1413) der Bundesregierung für ein Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zugestimmt. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Linksfraktion enthielt sich.
Der Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II sieht nach den Änderungen der Koalitionsfraktionen nun vor, das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden. Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.
Die SPD-Fraktion erklärte, der Gesetzentwurf schaffe den nötigen Raum, um bis zur Einführung des Bürgergeldes Mitwirkungspflichten zu diskutieren und zu evaluieren. Die Grünen stellten fest, dass Meldeversäumnisse nicht nachträglich sanktioniert werden könnten. Das habe die Koalition mit ihrem Änderungsantrag klargestellt. Der FDP-Fraktion war wichtig zu betonen, dass es keine Sanktionsfreiheit gebe und auch das Bürgergeld nicht ohne Sanktionen auskommen werde.
Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte das Gesetz als unlogisch und verfassungsmäßig nicht geboten. Die Praktiker aus der Bundesagentur für Arbeit würden stets betonen, dass sie Sanktionen für ihre Arbeit bräuchten. Die AfD-Fraktion übte ebenfalls deutliche Kritik und warf der Bundesregierung vor, eine absolute Sanktionsfreiheit anzustreben, dies jedoch derzeit nicht offen sagen zu wollen. Die Linke unterstützte das Moratorium grundsätzlich, kritisierte jedoch, dass Sanktionen nicht grundsätzlich abgeschafft würden, deshalb sei das Gesetz eine Mogelpackung.