18.05.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 247/2022

AfD-Antrag zur digitalpolitischen Zusammenarbeit abgelehnt

Berlin: (hib/VOM) Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Digitalpolitisches Entwicklungsland Deutschland fördern statt Blockchain-Geschäftsmodelle in Afrika“ (20/706) abgelehnt. Die Antragsteller argumentierten, wenn Deutschland anderen Ländern Hilfe und Unterstützung auf dem Gebiet der Digitalisierung leisten wolle, müsse es hierzulande „gut laufen“. Deutschland sei jedoch selbst ein digitalpolitisches Entwicklungsland, so die AfD. Die entwicklungspolitischen Projekte sollten keine „ideologiegetriebenen Gesellschaftsmodelle“ verbreiten, sie müssten hinreichend evaluiert sein, es müsse auch ein Know-how-Transfer nach Deutschland stattfinden und mögliche Cyber-Spionage durch andere Geberländer in den Partnerstaaten müsse eingedämmt werden. Die AfD mahnte, die „Realität zu betrachten“.

Die SPD-Fraktion wertete den Antrag als Unsinn und wies die Behauptung zurück, Deutschland sei selbst digitalpolitisches Entwicklungsland. Deutschland könne weltweit zur sozioökonomischen Entwicklung beitragen, das Entwicklungsministerium (BMZ) fördere einiges, um zu menschenzentrierter Digitalisierung beizutragen. Die AfD vernachlässige übergreifende Ziele des BMZ und widerspreche sich in dem Antrag. Für die Unionsfraktion vermittelt der Antrag weder digital- noch entwicklungspolitische Kompetenz, er verkenne die entwicklungspolitische Chance der Digitalisierung, die Teilhabe ermögliche. Deutschland werde die Digitalisierung weiter ohne Populismus und mit konkreten Vorschlägen vorantreiben. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht in der Digitalisierung eine große Chance, etwa beim Wissentransfer, beim Informationsaustausch oder bei der Bereitstellung finanzieller Dienstleistungen. Digitalisierung schaffe die Chance für kooperative Strukturen zur Verbesserung schwieriger Lebensverhältnisse. Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen litten unter dem Missbrauch digitaler Technologien durch autoritäre Staaten. Die Folgen von digitalem Kolonialismus müssten vermieden werden, betonten die Grünen. Die FDP-Fraktion schloss sich diesen Einschätzungen an, wertete den Antrag ebenfalls als Unsinn und erkannte in Titel und Inhalt des Antrags einen grundsätzlichen Widerspruch. Die Linksfraktion nannte ihn substanzlos und inkompetent. Bildung für Frauen und Mädchen sei relevant, digitale Bildung gehöre dazu. Es gebe in Afrika eine digitale Spaltung, Frauen seien von digitaler Teilhabe ausgeschlossen. Die Bundesregierung teilte die Grundprämissen des Antrags ebenfalls nicht. Sie erinnerte an ihre 16 Digitalzentren, unter anderem in Ruanda und Indonesien, in denen die Bedarfe der Partner adressiert und Module wie E-Payment oder E-Government genutzt werden könnten.

Marginalspalte