18.05.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 250/2022

Dokumentationszentrum zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht

Berlin: (hib/SCR) Der Bund soll die (Mit-)Trägerschaft eines „Gedenk- und Dokumentationszentrums zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ in Saarburg (Rheinland-Pfalz) übernehmen. Das fordern die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem Maßgabeschluss. Die Vorlage beschlossen die Mitglieder des Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen 2022 zum Einzelplan des Bundesfinanzministeriums (20/1000, 20/1200, Einzelplan 08). Zudem ergänzte der Haushaltsausschuss den Einzelplan für dieses und die kommenden Jahre um entsprechende Mittel für das Zentrum. Den Einzelplan nahm der Ausschuss schließlich mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition an.

Dem Beschluss zufolge begrüßt der Ausschuss „ausdrücklich die Einrichtung eines Gedenk- und Dokumentationszentrums zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Saarburg (Rheinland-Pfalz) als physischen Anlaufpunkt für Opfer, Angehörige und die Forschung“. Der Ausschuss erkenne „ein unmittelbares Bundesinteresse in Bezug auf ein Gedenk- und Dokumentationszentrums zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ und erwartet, „dass der Bund maßgeblich auch die (Mit-)Trägerschaft eines solchen Zentrums übernimmt“. Die Bundesregierung solle bis Ende September dieses Jahres über die Prüfung verschiedener Optionen berichten.

„Der Versuch der 'Wiedergutmachung' nationalsozialistischen Unrechts ist ein historisch außergewöhnlicher Vorgang. Die entsprechenden Akten gehören unzweifelhaft zum nationalen Dokumentenerbe“, führen die Fraktionen zur Begründung aus. „Sie sind ein unschätzbares Zeugnis unzähliger Verfolgungsschicksale und dokumentieren zugleich auch den ambivalenten Umgang der jungen Bundesrepublik mit den Opfern nationalsozialistischen Unrechts, die im Prozess der “Wiedergutmachung„ viel zu oft seitens der deutschen staatlichen Behörden Ignoranz, Demütigung und bürokratische Kälte erfahren haben“, heißt es weiter.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird im Haushaltsentwurf für dieses Jahr im Einzelplan eine Million Euro für das Projekt zur Verfügung gestellt. Für die kommenden Haushaltsjahre werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 15 Millionen Euro ausgebracht. Weitere beschlossene Änderungen am Einzelplan dienen der Gegenfinanzierung.

Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Die Unionsfraktion hatte einen Maßgabebeschluss zur IT-Strategie des Bundes vorgelegt. Die Fraktion forderte das für die IT-Konsolidierung federführende BMF darin unter anderem auf, „die Veränderungen für die IT-Strategie der Bundesregierung zu erläutern, die Organisationsveränderungen und ihre Auswirkungen darzustellen und den Zeitplan anzupassen und zu kommunizieren“.

Die AfD-Fraktion hatte unter anderem gefordert, zehn Prozent der Ausgaben im Titel „Ausgaben für die Vereinheitlichung der Software im Besteuerungsverfahren (Vorhaben KONSENS)“ zu sperren, um die Zukunftsfähigkeit von KONSENS zu klären. So wollte die AfD die Aufhebung der Sperre unter anderem an Beantwortung mehrerer Fragen geknüpft wisse: „Ist die KONSENS-Software kompatibel mit der absehbaren Tokenisierung der Vermögenswerte und Blockchain-Buchführung der Lieferketten und Zahlungsströme? Wenn nein, was wäre die Konsequenz, müsste es eine DLT-kompatible Neuentwicklung geben? Mit welchen Kosten wäre hierfür zu rechnen?“.

Die Fraktion Die Linke hatte unter anderem einen Stellenaufwuchs in der Zollverwaltung gefordert. Mit 500 zusätzlichen Planstellen für die Finanzkonstrolle Schwarzarbeit wollte die Fraktion sicherstellen, das Mindestlohngesetz wirksam umsetzen zu können.

In dem Einzelplan sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 8,8 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 83 Millionen Euro mehr als im Vorjahressoll.

Der Haushaltsausschuss schließt die Haushaltsberatungen am morgigen Donnerstag mit der sogenannten Bereinigungssitzung ab. In der Sitzung können noch weitere Änderungen an den Sachtiteln der Einzelpläne beschlossen werden. Zudem werden dann die Personaltitel aufgerufen.

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