18.05.2022 Finanzen — Ausschuss — hib 251/2022

Sanktionen werden effektiv durchgesetzt

Berlin: (hib/HLE) Die gegen Russland verhängten Sanktionen sollen in Deutschland effektiv durchgesetzt werden. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/1740) zu. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch mit zwei Anträgen Änderungen in den Entwurf eingefügt. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion wurde abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Fraktion Die Linke. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich.

Mit dem Gesetz sollen die erforderlichen Datenzugriffs- und Datenaustauschbefugnisse zwischen verschiedenen Behörden von Bundes- und Länderebene geschaffen werden, um zu einem wirkungsstarken operativen Vollzug der Sanktionen zu kommen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, Vermögen zu ermitteln und Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll in Zukunft bei der Vermögensfeststellung mitwirken und weitere Aufgaben bekommen. Weiterhin soll es zu einer Verankerung einer spezialgesetzlichen Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anordnung sämtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Handelsverboten kommen.

Sanktionierte Personen, die gegen die Anzeigepflicht ihrer Vermögen verstoßen, müssen mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Die Offenlegung der gesamten Vermögensverhältnisse durch eine sanktionierte Person sei Voraussetzung für eine effektive Umsetzung der gegen Einzelpersonen gerichteten EU-Sanktionen. Andernfalls bestünde eine Gefahr für eine Umgehung des Sanktionsregimes durch eine Verschleierung der Vermögensverhältnisse. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, um Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots von sanktionierten natürlichen Personen und von Unternehmen in Deutschland ermitteln zu können.

Die SPD-Fraktion wies in der Aussprache darauf hin, dass angesichts des Krieges in der Ukraine kurzfristige Maßnahmen des Gesetzgebers notwendig geworden seien. Im Rahmen der Arbeit an einem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz werde über die Schaffung einer neuen Bundeszuständigkeit und über die Schaffung einer neuen Bundesbehörde beraten werden.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion geht der Gesetzentwurf in Teilen in die richtige Richtung, sei aber in zwei wesentlichen Punkten nicht zustimmungsfähig. Das Gesetz sehe die Sicherstellung von Vermögenswerten vor, aber nur solange, bis geklärt sei, wer Eigentümer sei. Danach gebe es keine Sicherstellungsmöglichkeit mehr. Die Union wolle jedoch eine generelle Nutzungsuntersagung und eine Rechtsgrundlage für die Einziehung und die Verwertung von Vermögensgegenständen. Dass die Bundeszuständigkeit nicht bereits jetzt eingeführt werde, sei ein Fehler. Es gehe hier um sensible außenpolitischen Fragen, die in die Zuständigkeit des Bundes gehören würden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies wie die SPD-Fraktion darauf, es gehe jetzt darum, schnell und pragmatisch zu reagieren. Was strukturell an Reformen nötig sei, werde mit dem zweiten Gesetzespaket mit erheblich mehr Beratungszeit verwirklicht werden. Dazu solle auch das Verbot von Barzahlungen bei Immobilienkäufen gehören. Auch die FDP-Fraktion verwies darauf, dass jetzt schnell gehandelt werden müsse. Weitere Maßnahmen würden mit einem zweiten Gesetz folgen.

Die AfD-Fraktion bemängelte, dass Grundrechtseingriffe erfolgten, die aber nicht klar geregelt seien. Darauf habe auch der Bundesdatenschutzbeauftragte in der Anhörung hingewiesen. Die Fraktion fragte, ob die Bestimmungen auch in anderen Fällen zu Anwendung kommen würden, etwa wenn China nach Taiwan greifen würde.

Die Fraktion Die Linke sprach von einem ersten Schritt in die richtige Richtung. Bei den Maßnahmen gebe es aber noch Luft nach oben. Getan werde müsse auch etwas gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität. Dazu gehöre auch die Schaffung einer einheitlichen Behörde auf Bundesebene.

Von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der AfD-Fraktion wurde ein Antrag der CDU/CSU (20/1726) mit dem Titel „Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen“ abgelehnt. Nur die CDU/CSU-Fraktion votierte dafür, die Fraktion Die Linke enthielt sich. In dem Antrag verlangt die Union unter anderem eine Offenbarungspflicht über die in Deutschland vorhandenen Vermögenswerte von sanktionierten Personen und von Organisationen. Weiterhin wird ein Verbot der Barzahlung bei Immobilienkäufen und die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank gefordert. In der Datenbank sollen sämtliche Personen mit rechtskräftiger Verurteilung aufgrund von Vermögensdelikten, Steuerdelikten, Wirtschafts- oder Geldwäschestraftaten erfasst werden. Notare sollen vor jeder Immobilientransaktion die Datenbank abfragen müssen.

Die hib-Meldung zum Entwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894216

Marginalspalte