19.05.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 254/2022

Schröders Büro wird „ruhend gestellt“

Berlin: (hib/SCR) Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll „ruhend gestellt“ werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen von heute an nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein. Das sieht ein Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor. Die Vorlage beschloss der Haushaltsausschuss in der heutigen Bereinigungssitzung im Rahmen der Beratungen zum Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) mit Stimmen der Koalition und der Union bei Enthaltung von AfD und Die Linke. Die personelle Ausstattung der Büros von Alt-Kanzlern und Alt-Kanzlerinnen ist unter anderem in diesem Einzelplan veranschlagt, hinzukommen weitere Ausgaben im Einzelplan des Bundestages.

Die Koalition begründet die Entscheidung damit, „dass Bundeskanzler a.D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt“. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, „dass die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler nach der fortwirkenden Verpflichtung aus dem Amt erfolgt und nicht statusbezogen“. Die Bundesregierung soll zudem bis November prüfen und berichten, ob weitere Regelungen notwendig sind.

Keine Mehrheit fanden Maßgabebeschlüsse von Unions- und AfD-Fraktion zu dem Thema. Die Unionsfraktion hatte gefordert, die „Amtsausstattung“ aus dem Einzelplan 04 zu beenden und entsprechende Stellen wegfallen zu lassen. Haushaltsmittel für Versorgungsleistungen und Reisekosten sollten nach Willen der Union gestrichen werden. Zudem bezog sich die Fraktion auf einen Maßgabebeschluss des Ausschusses aus dem Jahr 2019 und forderte das Bundeskanzleramt auf, „seine Dienstaufsicht über die Büros der ehemaligen Bundeskanzler wahrzunehmen. Das Personal der Büros sind Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes. Die Bundeskanzler a. D. als Privatpersonen stehen in keinem dienstlichen Verhältnis zu den Beschäftigten. Das Personal darf infolgedessen nicht für private und rein geschäftliche Erledigungen genutzt werden.“

Die AfD-Fraktion hatte mit ihrem Maßgabebeschluss gefordert, „von einer einzelfallbezogenen Gestaltung der Versorgung und Amtsausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten und Bundeskanzler [...] generell Abstand zu nehmen“. Einzelfallbezogene Maßnahmen, „die sich womöglich am 'Wohlverhalten' der ehemaligen Amtsträger orientieren“, widersprächen „den Prinzipien einer offenen Gesellschaft“. Stattdessen wollte die Fraktion die Bundesregierung auffordern lassen, einen Gesetzentwurf „zur einheitlichen und abschließenden Regelung der Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten und Bundeskanzler vorzulegen“. Nach Auffassung der Fraktion ist die Amtsausstattung dabei verhältnismäßig auszugestalten und zeitlich zu befristen.

Bereits am Vortag hatte der Haushaltsausschuss im Rahmen der Beratungen zum Einzelplan des Bundestages einen Maßgabebeschluss der Unionsfraktion zu dem Thema abgelehnt. Darin hatte die Fraktion ebenfalls gefordert, die über den Einzelplan 02 geleistet „Amtsausstattung“ zu beenden und die geleisteten sächlichen Verwaltungsausgaben für das Büro zu streichen. „Bundeskanzler a.D. Schröder schadet dem Land und dem internationalen Ansehen Deutschlands“, führte die Fraktion zu Begründung an. „Im Rahmen des Ukraine-Kriegs hat bisher zu keiner Zeit eine Distanzierung zu Putin stattgefunden. Gleichzeitig hält er weiter an seinen Posten in verschiedenen russischen Energieunternehmen fest“, so die Fraktion. Der Bundeskanzler a.D. stelle sich auf „die falsche Seite der Geschichte“.

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