31.05.2022 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 275/2022

Verwendung freigewordener BAföG-Mittel

Berlin: (hib/SAS) Um rund 1,064 Milliarden Euro hat der Bund die Länder 2021 bei den Kosten für die Bundesausbildungsförderung (BAföG) entlastet. Das sind einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/2019) zufolge rund 0,5 Millionen Euro weniger als 2020. Verwendet haben die Länder die so in ihren Haushalten freigewordenen BAföG-Mittel vor allem im Schul- und Hochschulbereich. Einige nutzten laut Bericht die Gelder im Hochschulbereich auch für die Ko-Finanzierung nationaler und internationaler Forschungs- und Fördermittel, für EU-Strukturförderungsfonds sowie die Ko-Finanzierung des Hochschulpaktes.

Im Schulbereich seien die Gelder unter anderem für mehr Personal, Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung genutzt worden, informiert die Bundesregierung unter Berufung auf Länderangaben. Berlin und Bremen investierten auch in die Sanierung und Ausstattung von Schulen. Im Hochschulbereich dienten die freigewordenen Gelder laut Rückmeldung der Länder wie schon 2020 unter anderem dazu, die Grundfinanzierung der Hochschulen sowie die Qualität der Lehre zu verbessern. Auch für Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie Infrastruktur wurden die freigewordenen BAföG-Mittel verwendet.

Seit 1. Januar 2015 trägt der Bund die Kosten für das BAföG vollständig. Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat der Bundestag die Bundesregierung um einen jährlichen Bericht über die Verwendung der freigewordenen BAföG-Mittel in den Ländern gebeten.

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