01.06.2022 Petitionen — Ausschuss — hib 276/2022

Leistungen der Daseinsvorsorge auch ohne Smartphone

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht des Petitionsausschusses sollte es bei Leistungen der Daseinsvorsorge stets eine alternative Nutzungsmöglichkeit zur Verwendung eines Smartphones geben, um die Spaltung der Gesellschaft nicht weiter zu vertiefen und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger am wirtschaftlichen Leben sicherzustellen. Das geht aus der Begründung zu einer am Mittwochmorgen einstimmig verabschiedeten Beschlussvorlage an den Bundestag hervor. Darin empfehlen die Abgeordneten, eine Petition mit der Forderung, dass Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen von allgemeinem Interesse den Besitz von Smartphones nicht willkürlich zur Voraussetzung machen dürfen, wenn dies technisch nicht zwingend notwendig ist, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Material zu überweisen, „soweit es um Leistungen der Daseinsvorsorge geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

Der Petent schreibt zur Begründung seiner öffentlichen Petition (ID 123033), die Anschaffung eines Smartphones müsse „unter allen Umständen“ die individuelle und freie Entscheidung jedes einzelnen bleiben. Dies dürfe auch nicht durch indirekten Zwang kompromittiert werden, „indem man beispielsweise dazu genötigt wird, ein solches Gerät zu besitzen, um das Ergebnis eines PCR-Tests zeitnah mitgeteilt zu bekommen“ oder um unterwegs sein Elektroauto an einer öffentlichen Ladesäule zu betanken.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass im Verhältnis Bürger - Staat eine Multikanalstrategie verfolgt werde. Es könne also weiterhin analog wie bisher mit der Verwaltung kommuniziert werden.

Im Hinblick auf das Verhältnis Bürger - Unternehmen gelte es, die unternehmerische Freiheit im Blick zu behalten. Diese umfasse auch das Recht, Dienstleistungen und Produkte anzubieten, die so gestaltet sind, dass auf Seiten der Nutzer bestimmte technische Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um sie zu nutzen - beispielsweise eine Internetverbindung oder bestimmte Endgeräte wie ein Computer oder ein Smartphone. Eine Beschränkung dieses Rechts in dem Sinne, dass neben dem Einsatz eines Smartphones als Zugangsberechtigung oder Nutzungsvoraussetzung auch eine analoge Form der Teilnahme gewährleistet werden muss, sei gegenwärtig rechtlich nicht vorgesehen, heißt es.

Anders zu bewerten sei es, wenn es sich um Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasser-, Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung, Telekommunikation, Mobilität, öffentlicher Nahverkehr, Wohnraumversorgung, Gesundheit, Soziales, Jugend und Familie, Bildung und Kultur) handeln würde und nur Smartphone-Nutzer diese Leistungen in Anspruch nehmen könnten, schreiben die Abgeordneten. „Die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge muss flächendeckend, diskriminierungsfrei und für jedermann zugänglich sein“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

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