07.06.2022 Recht — Antwort — hib 285/2022

Korrekturbitten des BMJV

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im ersten Quartal 2021 in keinem Fall bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersucht. Das geht aus der Antwort (20/2011) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1758) der AfD-Fraktion hervor.

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