07.06.2022 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 286/2022

Netzagentur macht keine Aussagen über Stromausfälle

Berlin: (hib/MIS) Um eine hohe Güte der ermittelten durchschnittlichen Stromausfalldauer je versorgtem Verbraucher auf Bundes- und Landesebene gewährleisten zu können, werden die übermittelten Datensätze aller vom Paragrafen 52 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betroffenen Stromnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert. Derzeit befinde sich die Bundesnetzagentur für das Berichtsjahr 2021 noch in der Plausibilisierungsphase und könne daher keine Aussage über die Versorgungsunterbrechungen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland für das Jahr 2021 treffen. Das geht aus einer Antwort (20/1998) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1704) der AfD-Fraktion hervor. Weiter heißt es darin, eine Weitergabe netzbetreiberbezogener Daten an Dritte durch die Bundesnetzagentur sei nicht zulässig. Informationen über Versorgungsunterbrechungen seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweilig betroffenen Unternehmens.

Die Abgeordneten hatten gefragt, wie viele Versorgungsunterbrechungen bei Betreibern von Energieversorgungsnetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland der Bundesnetzagentur für das Jahr 2021 gemeldet worden sind, welche Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Versorgungsunterbrechungen die Netzbetreiber dargelegt haben und welche durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher für das letzte Kalenderjahr angegeben worden sind.

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