Union fragt nach Folgen der EU-Taxonomie für Schiffahrt
Berlin: (hib/MIS) Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Um das zu erreichen, wurde der Green Deal erarbeitet - ein ehrgeiziges Programm, das unter anderem darauf abzielt, dass Gelder künftig möglichst in ökologisch nachhaltige Investitionen fließen. Als Grundlage dafür dient die Taxonomie-Verordnung, die einheitliche Kriterien für Unternehmen und Investoren festlegt, um zu ermitteln, ob eine Wirtschaftsaktivität ökologisch nachhaltig ist. Dieser Kriterienkatalog hat Auswirkungen auf die hiesige Schifffahrtsbranche, schreibt die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/2134): Laut führenden deutschen Verbänden seien die Nachhaltigkeitskriterien für die Schifffahrt und den Schiffbau in der bisher geplanten Taxonomie weder branchengerecht noch technologieoffen dargestellt und gingen teilweise am technisch Machbaren vorbei.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung das Messen von Emissionen am Schornstein/Auspuff oder der Lebenszyklus-Ansatz der bessere Indikator für die Nachhaltigkeit von Kraftstoffen ist. Außerdem soll sie angeben, ob sie es für konsistent hält, dass alternative Kraftstoffe für die Schifffahrt wie LNG, Methan oder synthetische Kraftstoffe gemäß Taxonomie weiterhin als nicht nachhaltig gelten. Weitere Fragen zielen auf Maßnahmen zur Förderung der Flottentransformation der deutschen Schifffahrt, inklusive einer gegebenenfalls schrittweisen Transformation über energieärmere zu klimaneutralen Antrieben.