15.06.2022 Digitales — Antrag — hib 299/2022

Linksfraktion: Netzsperren nur nach richterlicher Anordnung

Berlin: (hib/SAS) Netzsperren durch Internetprovider und andere Zugangsanbieter sollen nur noch erlaubt sein, wenn ein Gericht sie anordnet. Das fordert die Fraktion Die Linke (20/2080) in einem Antrag. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in der Vorlage.

Auf EU-Ebene solle sie sich zudem dafür einsetzen, dass Netzsperren „ausnahmslos als unzulässige Verletzung der Netzneutralität“ eingeordnet werden. Behörden und Gerichte sollten zumindest nicht mehr durch das europäische Recht zur Anordnung von Netzsperren angehalten werden, schreiben die Abgeordneten.

Netzsperren seien ein ebenso „untaugliches wie bedenkliches Instrument“ zu Bekämpfung illegaler Inhalte, führt die Linksfraktion zu Erklärung an. Sie seien entweder leicht zu umgehen oder erforderten tiefe Eingriffe in die Infrastruktur des freien Internets. Besser sei es stattdessen, illegale Inhalte zu löschen, argumentiert die Fraktion. Das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz habe der Bundestag 2011 deshalb wieder aufgehoben.

Dennoch würden in Deutschland insbesondere im Bereich des Urheberrechts weiterhin Netzsperren errichtet. Grund dafür seien Vorgaben des europäischen Rechts. Mit der Clearingstelle Urheberrecht im Internet habe sich seit 2021 darüber hinaus eine private Kooperation zwischen Rechteinhabern und Providern etabliert, in deren Rahmen ohne jedes gerichtliche Verfahren Netzsperren gesetzt würden. Ein derart weitgehender Grundrechtseingriff ohne Beteiligung der Gerichte sei nicht hinnehmbar, schreiben die Abgeordneten.

Marginalspalte