17.06.2022 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 304/2022

Sonderzahlungen an die Rentenkasse nicht nötig

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die ersatzlose Streichung der für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehenen Sonderzahlungen des Bundes für die Stabilisierung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung. In einer Antwort (20/2179) auf eine Kleine Anfrage (20/1912) der CDU/CSU-Fraktion schreibt sie: Auf Basis von Annahmen zum Jahreswirtschaftsbericht vom 27. Januar 2022 und zur Frühjahrsprognose der Bundesregierung vom 28. April 2022 seien die Sonderzahlungen des Bundes nicht notwendig, da die Haltelinie von 20 Prozent nicht greife.

„Auch ohne die Sonderzahlungen des Bundes gilt zudem auch weiterhin, dass die Einhaltung der Haltelinie für den Beitragssatz durch die Beitragssatzgarantie des Bundes gewährleistet ist“, heißt es in der Antwort.

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