Gruppierungen des „legalistischen Islamismus“
Berlin: (hib/STO) Über Gruppierungen, die dem „legalistischen Islamismus“ zugerechnet werden, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2224) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1962). Danach agieren diese Gruppierungen in Deutschland derzeit gewaltfrei und zielen auf eine langfristige Änderung des gesellschaftlichen und politischen Systems zugunsten einer islamistischen Grund- und Werteordnung ab.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, verfolgen die legalistischen Organisationen im Kern Ziele, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, weil sie etwa das Rechtsstaatlichkeitsprinzip ablehnen, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen oder dem Demokratieverständnis widersprechen. Zur Erlangung dieser gesellschaftlichen und politischen Veränderungen bedienten sich die Organisationen und Personen legalistischer, das heißt auf den Gesetzen basierender Mittel. Durch das Bundesamt für Verfassungsschutz werden aus dem Bereich des legalistischen Islamismus den Angaben zufolge zehn Vereinigungen beobachtet.