24.06.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 326/2022

Kein Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) nicht mit den sich aus der Mitgliedschaft im Nato-Bündnis ergebenden Verpflichtungen vereinbar wäre. Das schreibt sie in der Antwort (20/2268) auf eine Kleine Anfrage (20/1807) der Fraktion Die Linke, verweist aber darauf, dass Deutschland Beobachter der AVV-Vertragsstaatenkonferenz sei

Der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) bleibe „aufgrund seiner nahezu universellen Mitgliedschaft und ausbalancierten Vertragsziele (Abrüstung, Nichtverbreitung, friedliche Nutzung) der globale, für die nukleare Nichtverbreitung und für nukleare Abrüstungsschritte notwendige und unersetzliche Handlungsrahmen“, heißt es in der Antwort weiter. Artikel VI des NVV verpflichte die im Vertrag anerkannten Nuklearwaffenstaaten zu ernsthaften Abrüstungsbemühungen. In diesem Rahmen seien die globalen nuklearen Arsenale in den letzten Jahrzehnten stetig reduziert worden. „Der Atomwaffenverbotsvertrag verfolgt hingegen einen anderen Ansatz, indem er Nuklearwaffen grundsätzlich und kategorisch ächtet. Hierin ist eine Spannung zum Ansatz des NVV sowie den im NVV anerkannten Nuklearwaffenstaaten angelegt, deren gemeinsame Mitwirkung an einer an realen Fortschritten orientierten nuklearen Abrüstung jedoch unerlässlich ist.“

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