28.06.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 332/2022

Türkische Militäroperation in Nordost-Syrien

Berlin: (hib/AHE) Aus Sicht der Bundesregierung ist nach derzeitigem Stand nicht zu erkennen, dass die aktuelle Situation in Syrien eine gegen kurdische Gruppen gerichtete militärische Intervention der Türkei dort völkerrechtlich legitimieren würde. Das geht aus der Antwort (20/2274) auf eine Kleine Anfrage (20/1718) der AfD-Fraktion hervor. Die Bundesregierung habe die türkische Militäroperation in Nordost-Syrien seit Oktober 2019 wiederholt scharf verurteilt und mit Nachdruck ein sofortiges Ende des unilateralen türkischen Vorgehens in Nordost-Syrien gefordert. Über „kein vollständiges Bild“ verfügt die Regierung nach eigenen Angaben zur Lage in der Region Afrin in Nordsyrien. „Eine Beurteilung, ob die Türkei zu Beginn der Militäroperation 'Olivenzweig' 2018 in einer Selbstverteidigungslage gehandelt hat, war der Bundesregierung daher nicht möglich.“

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