28.06.2022 Digitales — Antwort — hib 333/2022

Breitbandversorgung in Wohngebäuden und Innenräumen

Berlin: (hib/LBR) Die Neuregelungen für die Errichtung, den Zugang und die Refinanzierung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen setzen Anreize für Investitionen in eine bessere Breitbandversorgung innerhalb von Gebäuden und für die Ausstattung von Gebäuden mit Glasfaser. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2277) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1843). Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sei eine Verpflichtung geschaffen worden, neu errichtete Gebäude sowie Gebäude, die umfangreich renoviert werden, gebäudeintern mit Infrastrukturen auszustatten, die für die Aufnahme von Netzen mit sehr hoher Kapazität geeignet seien, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Umsetzung der Ausstattungsverpflichtung obliege dabei den Ländern. Man erarbeite aber in einer branchenübergreifenden Arbeitsgruppe an „Handreichungen zu praktischen Umsetzungsfragen.“

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