29.06.2022 Recht — Antwort — hib 336/2022

Ermittlungen gegen mutmaßliche Terrorgruppe

Berlin: (hib/SCR) Zwei wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung angeklagte Männer haben nach Auskunft der Bundesregierung seit 2018 nicht in vertraglichen Beziehungen beziehungsweise in Kontakt zu Behörden des Bundes gestanden. Das geht aus einer Antwort (20/1472) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1309) hervor. In der Vorbemerkung hatten die Abgeordneten auf die Ermittlungen und die Anklageerhebung des Generalbundesanwalts (GBA) gegen Arend-Adolf G. und Achim A. verwiesen. „Nach Auffassung des GBA fassten die Angeschuldigten spätestens Anfang 2021 den gemeinsamen Entschluss, eine unter ihrem ausschließlichen Kommando stehende 100 bis 150 Mann starke Söldnertruppe aufzustellen. Diese Einheit hätte sich vor allem aus ehemaligen Angehörigen deutscher Spezialeinheiten zusammensetzen und völkerrechtswidrig in den jemenitischen Bürgerkrieg eingreifen sollen“, führt die Fraktion aus.

Marginalspalte