30.06.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 338/2022

Unterstützung des Bundes für Flüchtlinge aus der Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Der Bund beteiligt sich an den Aufwendungen der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit den Flüchtlingen und Vertriebenen aus der Ukraine pauschal mit zwei Milliarden Euro soweit er die Aufwendungen nicht ohnehin durch den Rechtskreiswechsel zum SGB II/SGB XII übernimmt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/2273) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1819) unter Verweis auf eine Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 7. April dieses Jahres.

Die Summe setze sich zusammen aus 500 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft der Flüchtlinge aus der Ukraine, 500 Millionen Euro zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind, sowie eine Milliarde Euro als Beteiligung an den übrigen bei Ländern und Kommunen verbleibenden Kosten - etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten. Verfassungsrechtlich könne der Bund dabei nur die Länder direkt unterstützen. Die Länder entschieden selbst, wie sie die Kommunen entlasten.

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