30.06.2022 Finanzen — Antwort — hib 338/2022

Regierung verteidigt Verbot von Blindpools

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat das Verbot sogenannter Blindpools im Vermögensanlagenbereich verteidigt. Das Verbot sei zur Stärkung des Anlegerschutzes erfolgt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/2419) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2156), die wissen wollte, warum Kleinanleger nur begrenzten Zugang zu Geldanlagen mit nennenswerte Rendite hätten. Das Verbot sei eine Reaktion auf eine stetig steigende Zahl an Blindpool-Modellen gewesen, bei denen Anleger das Ziel der Investitionen nicht oder nur schwer nachvollziehen hätten können.

Weiter heißt es in der Antwort, eine von der EU-Kommission für das Frühjahr 2022 angekündigte Kleinanleger-Strategie sei bisher nicht vorgelegt worden. Die Bundesregierung kenne auch keinen Zeitplan für die Veröffentlichung.

Grundsätzlich würden Kleinanlegern über den ausgeprägten Finanzsektor in Deutschland eine Vielzahl von Anlageprodukten und auch Wertpapiere mit höheren Risiken beziehungsweise höherer erwartete Rendite zur Verfügung stehen. Bestimmte Produkte würden jedoch ausschließlich professionellen Anlegern angeboten. Dabei führt die Bundesregierung insbesondere Unternehmensanleihen auf. Einige Anbieter dieser Anleihen würden keine Basisinformationsblätter erstellen. Deshalb könnten diese Produkte von Kleinanlegern nicht mehr erworben werden.

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