04.07.2022 Verkehr — Antwort — hib 344/2022

EU-Taxonomie mit Blick auf Schifffahrt „nicht konsistent“

Berlin: (hib/HAU) Der Lebenszyklus-Ansatz „unter Berücksichtigung aller relevanten Treibhausgase“ ist laut der Bundesregierung der geeignete Indikator als Teil der Nachhaltigkeitsbewertung von Kraftstoffen für die Seeschifffahrt, „weil so die Gesamt-Treibhausgasemissionen unabhängig vom Ort der Bebunkerung erfasst werden“. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/2421) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2134) hervor.

Als „nicht konsistent“ bewertet die Bundesregierung der Vorlage zufolge, dass alternative Kraftstoffe für die Schifffahrt wie LNG, Methan oder synthetische Kraftstoffe gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung weiterhin als nicht nachhaltig gelten. Diese Einstufung sei pauschal vorgenommen worden und basiere nicht auf der Lebenszyklus-Analyse, heißt es.

Ebenfalls nicht konsistent sei es, dass Effizienzmaßnahmen, wie etwa die Nutzung von Abwärme des Schiffsmotors zur Stromerzeugung an Bord von Schiffen und damit zur CO2-Reduktion gemäß Taxonomie als nicht nachhaltig gelten. Eine Bewertung der Nachhaltigkeit von Kraftstoffen und Technologien sei nur im Rahmen der Lebenszyklus-Analyse möglich, schreibt die Bundesregierung.

Skeptisch ist die Regierung auch bei der Frage, ob die bisher im Rahmen der Taxonomie für die Schifffahrt vorgesehenen Nachhaltigkeitskriterien in den kommenden fünf bis zehn Jahren einen positiven Effekt auf die Klimabilanz der Binnen- und Seeschifffahrt haben werden. „Durch die isolierte Betrachtung der Treibhausgas-Emissionen am Schornstein werden Emissionen aus der Erzeugung nicht berücksichtigt, so dass eine valide Aussage über tatsächlich eingesparte Emissionen auf diesem Wege nicht möglich ist“, heißt es dazu in der Antwort.

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