Unionsfraktion thematisiert Kontrollen der Kabotageregeln
Berlin: (hib/HAU) Kontrollen der Kabotageregeln und Entsenderichtlinien durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und den Zoll thematisiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/2529). Im Rahmen des EU-Mobilitätspakets I seien im Februar in Deutschland zahlreiche Änderungen im Bereich Markt- und Berufszugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr in Kraft getreten, schreiben die Abgeordneten. Teil des Pakets sei auch die Rückkehrpflicht für Fahrzeuge, die in der grenzüberschreitenden Beförderung eingesetzt werden, sowie die Einführung der „Abkühlphase“ nach der Durchführung von Kabotage-Beförderungen. Seit Inkrafttreten dieser Regelungen zeige sich jedoch gewisser Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Kombinierten Verkehr: So würden laut Presseberichten die neuen Kabotageregeln nicht auf die straßenseitigen Transporte im Vor- und Nachlauf des internationalen Kombinierten Verkehrs (KV) angewendet, was zu mangelhaften Erholungsmöglichkeiten des Fahrpersonals führe und damit auch die Verkehrssicherheit gefährde, heißt es in der Vorlage.
Die Unionsfraktion will nun unter anderem wissen, welche eigenen Erkenntnisse der Bundesregierung über die Situation der Fahrerinnen und Fahrer gebietsfremder Speditionen vorliegen, die nahezu ausschließlich im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs fahren. Gefragt wird auch, wie die Bundesregierung Verstöße gegen die im EU-Mobilitätspaket I beschlossene Rückkehrpflicht von Lkw in Deutschland verfolgen und ahnden möchte. Wie viele Stellen für die Durchführung von Kontrollen derzeit im BAG vorgesehen sind und ob deren Anzahl erhöht werden soll, interessiert die Abgeordneten ebenfalls.