Energie: Ausschuss billigt weitere Befugnisse der Regierung
Berlin: (hib/MIS) Im Ringen um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland soll die Bundesregierung mehr Befugnisse erhalten. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie befasste sich am Dienstagabend mit dem Entwurf eines Gesetzes „zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“(20/2356). Das Gesetz soll Erdgas-Strom durch Strom aus Kohle und Öl ersetzen, damit das knapper werdende Gas für den Winter eingespeichert werden kann. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung.
Angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der weitere Änderungen des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vorsieht. Im Zuge einer ersten Novellierung des EnSig im Mai 2022 wurde bereits die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Jetzt soll in einem weiteren Schritt auch ein Einstieg des Bundes bei strauchelnden Gasimporteuren erleichtert werden. Von einer weiteren Neuregelung könnte zudem jeder einzelne Gaskunde betroffen sein: Per Umlage sollen künftig die steigenden Kosten der Gasbeschaffung auf alle Gasverbraucher verteilt werden.
Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-pa-klimaschutz-energie-gasverbrauch-899626