07.07.2022 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 361/2022

Bund soll Kosten für Rüstungsaltlasten komplett übernehmen

Berlin: (hib/HLE) Der Bund soll die Kosten für die Beseitigung sogenannter Rüstungsaltlasten komplett übernehmen. Dies sieht ein vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf (20/2614) vor. Darin heißt es, eine Kostenübernahme für die Beseitigung von Kampfmitteln durch den Bund scheide nach bisheriger Staatspraxis aus, wenn es sich nicht um „reichseigene“ Munition, sondern um Kampfmittel der früheren Alliierten handele. Besonders stark betroffene Bundesländer seien mit dieser Situation finanziell überfordert. Daher könne es vorkommen, dass sich die Beseitigung von Rüstungsaltlasten aufgrund von Geldmangel verzögere. Ein Teil von sogenannten Kampfmittelverdachtsflächen müsse daher gesperrt werden. Der Bundesrat will daher, dass zu den Rüstungsaltlasten auch Grundstücksflächen gezählt werden, auf denen vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 mit rüstungsspezifischen Stoffen oder Kampfmitteln zu Zwecken der Kriegsvorbereitung oder Kriegsführung umgegangen wurde und durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen wurden.

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