08.07.2022 Wahlrechtskommission — Ausschuss — hib 362/2022

Eckpunkte für Zwischenbericht teilweise strittig abgestimmt

Berlin: (hib/VOM) Die Wahlrechtskommission hat am Donnerstag Eckpunkte für ihren Zwischenbericht beschlossen, den sie bis Ende August dem Bundestag vorlegen soll. Dem ersten Teil „Verkleinerung des Bundestages/Reform des Wahlrechts“ stimmten die Koalitionsfraktionen und die von ihnen benannten Sachverständigen zu, die Unionsfraktion mit Sachverständigen stimmte dagegen. AfD und Linksfraktion enthielten sich. Dem zweiten Teil „Aktives Wahlalter ab 16 Jahren“ stimmen die Koalitionsfraktionen und die Linke mit ihren Sachverständigen zu, die Unionsfraktion und die AfD votierten dagegen, wobei sich der Unions-Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff enthielt. Beim dritten Komplex „Gleichberechtigte Repräsentation von Männern und Frauen im Deutschen Bundestag“ stimmten alle zu mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die sich enthielt. Das Sekretariat der Kommission wurde beauftragt, bis zum 12. August den Sachverhaltsteil des Zwischenberichts zu erstellen. Die Fraktionen und Sachverständigen sollen bis spätestens 23. August ihre Änderungswünsche und Anmerkungen beisteuern, sodass die Kommission am Dienstag, 30. August, ab 17 Uhr in einer digitalen Sitzung über den Zwischenbericht abstimmen kann. Ihren Zeitplan bis zum Jahresende beschloss die Kommission gegen das Votum der AfD-Fraktion.

Die Koalitionsfraktionen hatten zur Sitzung einen Eckpunkte-Entwurf vorgelegt, der als Modell zur Verkleinerung des Bundestages den von ihren Obleuten Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) und Konstantin Kuhle (FDP) im Mai eingebrachten Vorschlag empfiehlt. Entscheidende Neuerung ist, dass das Zweitstimmenergebnis die Zahl der Mandate bestimmt, die den Parteien zustehen. Das hat zur Folge, dass ein mit Erststimmen direkt gewonnener Wahlkreis den Einzug in den Bundestag nicht mehr garantiert. Erringt eine Partei in einem Land mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, werden die überzähligen mit dem geringsten Erststimmenergebnis gekappt. Das ist die sogenannte „Zweitstimmendeckung“, das tragende Element des Vorschlags. Sie soll sicherstellen, dass die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten nicht überschritten wird. Die Kappung von Direktmandaten könnte dazu führen, dass Wahlkreise unbesetzt bleiben. Die Obleute hatten daher vorgeschlagen, den Wählern die Möglichkeit einer Ersatzstimme für einen weiteren Kandidaten zu geben, sodass derjenige mit den meisten Erst- und Ersatzstimmen einzieht, bei dem zugleich die Zweitstimmendeckung gegeben ist. Die nun beschlossenen Eckpunkte bieten zur Ersatzstimmen-Lösung aber auch Alternativen an.

Das von den von der Unionsfraktion benannten Sachverständigen Bernd Grzeszick, Rudolf Mellinghoff und Stefanie Schmahl entwickelte „echte Zwei-Stimmen-Wahlrecht“, auch Grabenwahlsystem genannt, wird in den Eckpunkten ausdrücklich zurückgewiesen. Auch hier soll es bei 598 Mandaten bleiben, aufgeteilt in Direkt- und Listenmandate. Allerdings müsste sich das Zweitstimmenergebnis nicht mehr in der Zusammensetzung des gesamten Bundestages spiegeln, sondern nur noch in dem Teil der Listenmandate. Der übrige Teil, wobei dies nicht zwingend die Hälfte der Mandate sein müsste, würde von den direkt gewählten Wahlkreisgewinnern besetzt, unabhängig vom Zweitstimmenergebnis.

Zur Absenkung des Wahlalters heißt es in den Eckpunkten, verfassungsrechtlich spreche nichts dagegen, es für Bundestags- und Europawahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Für Bundestagswahlen würde dies eine Grundgesetzänderung erfordern. Hier zeigten sich Koalitionsvertreter vom Nein der Union überrascht, da die neue schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen die Absenkung in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen habe. Das Thema soll in der Sitzung am 22. September in der Kommission erneut aufgerufen werden. Darüber hinaus will sie sich am 29. September und 13. Oktober noch einmal mit dem zu geringen Frauenanteil im Bundestag und mit Vorschlägen befassen, die auf eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern abzielen.

Ein Antrag von Albrecht Glaser (AfD), am 20. Oktober über das Thema Grundmandateklausel und über offene Landeslisten zu sprechen, fand keine Mehrheit. Die jetzige Grundmandateklausel ermöglicht einer Partei, trotz Unterschreitens der Fünf-Prozent-Hürde in den Bundestag einzuziehen, wenn drei Wahlkreismandate direkt gewonnen werden. Glaser warb zudem für seinen Vorschlag, die Wähler im Sinne direkter Demokratie Einfluss auf die Reihenfolge der Namen auf den Landeslisten der Parteien nehmen zu lassen, drang damit aber nicht durch.

Unions-Obmann Ansgar Heveling sagte, die Perspektive, die Mandatszahl im Bundestag auf 598 zu begrenzen, sei wünschenswert. Er regte an, die zahlenmäßige Fixierung ein Stück weit offen zu lassen, weil auch andere Modelle denkbar wären, bei denen diese Größe möglicherweise nicht eingehalten werden könnte. Im Zwischenbericht sollen keine Positionen „unter den Tisch fallen“, stellte SPD-Obmann Sebastian Hartmann klar. Zusammen mit Leni Breymaier (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und der Sachverständigen Elke Ferner hob er die Relevanz des Themas Geschlechterparität im Bundestag hervor. Konstantin Kuhle betonte, die FDP teile das Ziel, den Frauenanteil zu erhöhen. Alexander Hoffmann (CSU) stellte hingegen fest, im Eckpunktepapier werde die Koalition bei dem Thema „schmallippig“, weil sie untereinander nicht einig sei.

Die Ko-Vorsitzende Nina Warken (CDU) gab zu Beginn der Sitzung bekannt, dass der Rechtswissenschaftler Florian Meinel in der Kommission die Nachfolge der ausgeschiedenen Sachverständigen Sophie Schönberger angetreten hat. Zudem teilte sie mit, dass der Sachverständige Michael Elicker sein Ausscheiden aus der Kommission erklärt habe.

Der Bundestag hat die aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen bestehende Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit am 16. März 2022 eingesetzt (20/1023). Sie soll ihren Abschlussbericht bis zum 30. Juni 2023 vorlegen.

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