08.07.2022 Gesundheit — Antwort — hib 362/2022

Spezielle Versorgung psychisch schwer kranker Patienten

Berlin: (hib/PK) Für psychisch schwer kranke Erwachsene steht nach Angaben der Bundesregierung künftig ein spezielles Versorgungsangebot zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe im September 2021 die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) beschlossen, heißt es in der Antwort (20/2513) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2230) der CDU/CSU-Fraktion.

Die Versorgung gemäß KSVPsych-RL stehe Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung zur Verfügung, bei denen deutliche Einschränkungen in verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen vorliegen und bei denen ein komplexer psychiatrischer oder psychosomatischer oder psychotherapeutischer Behandlungsbedarf bestehe, heißt es in der Antwort unter Bezug auf den G-BA.

Erwachsenen insbesondere mit schweren psychischen Erkrankungen fehle häufig die Einbettung in ein soziales und berufliches Umfeld, das sie bei der Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen stützen könnte. Folglich gelangten diese Patienten nur schwer in eine kontinuierliche Versorgung. Daher liege nach Einschätzung des G-BA häufig eher eine Unterversorgung der Patienten im Hinblick auf die Diagnostik vor als eine Belastung durch Mehrfachuntersuchungen.

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