Güterrechtsregister sollen abgeschafft werden
Berlin: (hib/SCR) Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister sollen abgeschafft werden. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden“, begründet die Bundesregierung einen von ihr dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/2730). Der Aufwand für die überwiegend in Papierform vorgenommene Führung der Register stünde in keinem Verhältnis mehr zu der „geringen rechtlichen und schwindenden praktischen Bedeutung“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Abschaffung diene damit dem Bürokratieabbau.
Zur Umsetzung sollen laut Entwurf die Paragrafen 1558 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgehoben werden. „Mit Blick auf den Vertrauensschutz der Eingetragenen ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab der Abschaffung des Güterrechtsregisters vorgesehen, in der für Alteintragungen die Wirkung der Eintragung gegenüber Dritten nach dem geltenden § 1412 BGB in geänderter Fassung weiter gilt“, führt die Bundesregierung aus.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 8. Juli 2022 beschlossen, keine Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.