13.07.2022 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 367/2022

Kaum Mehraufwand durch Entsenderichtlinie

Berlin: (hib/CHE) Die Reform der EU-Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten im Jahr 2018 hat nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu mehr Bürokratie und Arbeitsbelastung für die Arbeitgeber geführt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/2606) auf eine Kleine Anfrage (20/2317) der AfD-Fraktion. Demnach entsteht für Bürger und Bürgerinnen kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Auch für Arbeitgeber mit Sitz im Inland, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, entstehen keine zusätzlichen Kosten, da sie die deutschen Regelungen ohnehin anwenden müssen. Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer ins Inland entsenden, können mit der Umsetzung einmalige Kosten im Hinblick auf die Einarbeitung in die Neuregelungen verbunden sein.

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