15.07.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 370/2022

Strukturwandel durch Ausstieg aus der Kohleverstromung

Berlin: (hib/EMU) Der beschleunigte Ausstieg aus der Kohleverstromung, der im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, geht einher mit der Stärkung der Wirtschaftsstruktur in den betroffenen Regionen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2467) auf eine Kleine Anfrage (20/2161) der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten hatten gefragt, wie die Bundesregierung zu der Aussage des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), stehe, „zuerst Investitionen zu mobilisieren, um vor Ort Arbeit, Einkommen und Wohlstand zu sichern und danach den Ausstieg zu vollziehen“. Es fänden bereits „umfangreiche Maßnahmen“ statt, um den Strukturwandel zu bewältigen, heißt es in der Antwort, „obwohl beispielsweise in der Lausitz noch kein Kraftwerk vorzeitig stillgelegt wurde“. Dies zeige dass beim Strukturwandel gehandelt werde.

Gefragt worden war außerdem, warum der Staatsminister für Ostdeutschland, Carsten Schneider (SPD), trotz der von der Bundesregierung beigemessenen „herausragenden Bedeutung“ der politischen Herausforderungen in Ostdeutschland weder über Weisungsbefugnisse noch über Vetorechte gegenüber den Fachressorts verfüge. In der Antwort heißt es, dass die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche „selbständig und unter eigener Verantwortung“ regelten. Eine „Weisungsbefugnis“ sei durch das Grundgesetz nicht vorgesehen. Der Staatsminister sei jedoch in die Ressortabstimmungen zu Angelegenheiten einbezogen, die die ostdeutschen Bundesländer beträfen.

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