15.07.2022 Verkehr — Antwort — hib 370/2022

Belastungen durch den Flughafen Zürich für süddeutschen Raum

Berlin: (hib/HAU) Derzeit ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt, „Verhandlungen mit der Schweiz über einen Staatsvertrag mit Bezug auf die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das deutsche Hoheitsgebiet aufzunehmen“. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/2412) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1715) hervor. Auf die Frage, was die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2022 konkret unternehmen werde, um die Flugbewegungen durch den Betrieb des Flughafens Zürich über dem süddeutschen Raum zu minimieren, heißt es in der Antwort: Nachdem das von der Bundesregierung initiierte, bilaterale Vermittlungsverfahren „aufgrund mangelnder Beteiligung der Schweiz“ Ende 2021 gescheitert sei, versuche die Bundesregierung weiterhin neue Ansätze für einen konstruktiven Lösungsweg zu finden.

Die Unionsfraktion thematisiert in ihrer Anfrage auch die geplante Änderung des Betriebsreglements des Flughafens Zürich. Die unter der Überschrift „Entflochtenes Ostkonzept“ bekannte Konzeption sehe die Ausdehnung von Flugflächen, die Verkürzung von Sperrzeiten sowie die Verringerung von Flughöhen „und damit letztlich die Zunahme der Überflüge über Süddeutschland zwischen 2.000 bis etwa 10.000 Flugbewegungen pro Jahr vor“, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Flugverfahrensänderungen „vor allem aus Flugsicherheitsgründen erfolgen sollen“ und laut Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) für die sichere Abwicklung des Luftverkehrs am Flughafen Zürich, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, geboten seien. Das Bundesumweltamt (UBA) habe daher, „trotz einer leichten Erhöhung der Betroffenenzahl am Tag, der eine leichte Reduzierung der Betroffenenzahlen in der Nacht gegenübersteht“, keine Einwände gegen die beantragte Änderung erhoben.

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