18.07.2022 Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 372/2022

Bericht zur Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung

Berlin: (hib/MIS) Das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung vom 27. Januar 2017 erfüllt vollumfänglich seinen Zweck, sowohl mit Blick auf die Finanzierung als auch bei der effizienten Organisation des Entsorgungsbereichs. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/2785) „zur Evaluierung des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ hervor.

Laut Gesetzesbegründung ist Ziel des Gesetzes, die Verantwortung im Hinblick auf radioaktive Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken so zu regeln, dass Stilllegung, Rückbau und Entsorgung effizient organisiert und durchgeführt werden und die Finanzierung der Vorhaben langfristig sichergestellt wird, ohne dass die Kosten auf die Gesellschaft übertragen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die vorhandene Haftungsmasse zur Erfüllung der Verpflichtungen der Unternehmen auch zukünftig zur Verfügung steht. Das ist laut Bericht der Fall.

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