AfD thematisiert Ransomware-Attacken auf Unternehmen
Berlin: (hib/STO) Um „Lösegeldzahlungen zur Wiederherstellung in verbrecherischer Absicht verschlüsselter Unternehmensdaten“ geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/2783). Darin schreibt die Fraktion, die Ausdifferenzierung der Internetkriminalität habe zum spezialisierten Angriff auf Unternehmensrechner geführt mit dem Ziel, die dort befindlichen Daten zu verschlüsseln und sie damit für das Unternehmen unbrauchbar zu machen. Der Branchenverband Bitkom schätze, dass im Jahr 2021 der deutschen Wirtschaft durch Diebstahl, Spionage und Sabotage ein Gesamtschaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstanden ist.
Haupttreiber dieser Entwicklung seien nach Darstellung des Bitkom Erpressungsvorfälle, heißt es in der Vorlage weiter. Dabei würden „gekaperte Unternehmensdaten gegen Zahlung eines Lösegeldes (englisch ransom, daher der Begriff der Ransomware) wieder freigeschaltet“.
Wissen wollen die Abgeordneten, ob der Bundesregierung eigene Erkenntnisse über wirtschaftliche Schäden vorliegen, die durch Ransomware-Attacken auf Unternehmen in Deutschland verursacht wurden. Auch erkundigen sie sich danach, ob die Bundesregierung an Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundeskriminalamts festhält, im Falle eines mutwillig verschlüsselten Datenträgers oder gar Kommunikationsnetzwerks keinesfalls auf die Lösegeldforderung der Erpresser einzugehen.