21.07.2022 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 379/2022

Fragen zur BND-Kooperation mit China bleiben unbeantwortet

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (20/2749) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2198) zur Operation „Pamir“ des Bundesnachrichtendienstes (BND), sie könne die meisten Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht beantworten. Die Abgeordneten hatten sich nach dieser Operation erkundigt, bei der der BND laut einem Medienbericht in den 1980er- und 1990er-Jahren mit oder in Ergänzung zum US-Auslandsgeheimdienst CIA operativ in der Volksrepublik China tätig gewesen sein soll. Demnach sei dort in Kooperation mit einem chinesischen Geheimdienst eine Abhörstation zur Überwachung russischer Atomtestanlagen in der westchinesischen Provinz Xinjiang unterhalten worden. Die Linke wollte unter anderem wissen, ob aktuell Kooperationsabkommen des BND mit chinesischen Geheimdiensten bestehen, ob der BND eine Residentur in China unterhält, was das Aufklärungsziel der Operation „Pamir“ war und wo und wann sie genau durchgeführt wurde.

Nach Regierungsangaben betreffen die meisten Fragen solche Informationen, die „in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren“. Sie sei daher nach „sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen“ zur Auffassung gelangt, dass die Fragen nicht beantwortet werden könnten. Eine Offenlegung dieser Informationen und Auskünfte bärge die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die „unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit dem ausländischen Partner“ besonders schutzwürdig seien. Eine öffentliche Bekanntgabe hätte „erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Nachrichtendiensten“, heißt es in der Antwort.

Würden als Konsequenz eines solchen Vertrauensverlustes Informationen ausländischer Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden „signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland“. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung auslandsbezogener Informationen sei für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Dies gelte besonders für die Gewinnung von Informationen durch technische Aufklärung und aus Kooperationen der Technischen Aufklärung mit Partnerdiensten.

Sollten solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen, drohen laut Bundesregierung „empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheit der Bundesrepublik“. Eine Offenlegung bärge zudem die Gefahr, dass Einzelheiten zur Methodik und zu „besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND“ bekannt würden. Sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure könnten daraus Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden des BND ziehen, schreibt die Regierung.

Eine Einstufung als Verschlusssache (VS) und Hinterlegung der Informationen in der Geheimschutzstelle des Bundestages würde ihre erhebliche Brisanz mit Blick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend berücksichtigen, heißt es weiter. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, könne dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre. Die erbetenen Informationen berührten derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiege, sodass das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung „ausnahmsweise“ zurückstehen müsse. Der Umstand, dass die Antwort nicht gegeben werden könne, sei weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. Die Antwort auf die Frage, wie das Tian'anmen-Massaker 1989 durch den BND analytisch eingestuft wurde, liegt als „Verschlusssache -- Nur für den Dienstgebrauch“ beim Parlamentssekretariat des Bundestages vor und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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