22.07.2022 Wirtschaft — Unterrichtung — hib 381/2022

Monopolkommission fordert bessere Krankenhausversorgung

Berlin: (hib/EMU) Die stellenweise hohe Anzahl an Krankenhäusern und Betten allein lässt keine Rückschlüsse darüber zu, ob eine flächendeckende, qualitativ hochwertige sowie finanziell tragfähige Versorgung der Bevölkerung gewährleistet wird. Das schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/2725) über das Sondergutachten der Monopolkommission zum Thema „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“.

Es lägen vielmehr Hinweise vor, dass die gegenwärtigen Versorgungsstrukturen nicht optimal im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Kapazitätsverteilung seien, heißt es dort weiter. Die Insolvenzgefahr deutscher Krankenhäuser nehme seit Jahren zu; als gesondert gefährdet gälten dabei kleine Krankenhäuser sowie solche in öffentlicher Trägerschaft. Ein Grund dafür sei unter anderen „eine wachsende Divergenz an Versorgungsangeboten zwischen Ballungsräumen und ländlichen Räumen“, wie es in dem Sondergutachten heißt. Dabei sei eine Tendenz zur Überversorgung in Ballungsgebieten (zum Beispiel im Rhein-Ruhr-Gebiet) sowie zur Unterversorgung in ländlichen Räumen (zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern) festzustellen.

Die Monopolkommission sehe einen dringenden Verbesserungsbedarf der derzeit bestehenden stationären Versorgungsstrukturen, heißt es weiter. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass sich innerhalb der derzeit bestehenden Strukturen eine „flächendeckenden, qualitativ hochwertige sowie finanziell tragfähige Krankenhausversorgung“ erreichen ließe. Der Fokus des Sondergutachtens liege daher auf der strukturellen Ausgestaltung der deutschen Krankenhauslandschaft durch den Einfluss von Staat und Wettbewerb.

Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) legt die Monopolkommission der Bundesregierung das Sondergutachten 83 zu Wettbewerb und Planung auf deutschen Krankenhausmärkten vor.

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