Keine Auskunft zu laufen Operationen des MAD
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung erteilt keine Auskunft zu laufenden operativen Maßnahmen des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD). Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/2834(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2475(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Sie begründet dies mit dem „Schutz der Integrität nachrichtendienstlicher Arbeitsabläufe“. Nachrichtendienstliche Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile seien im Hinblick auf die Gewährleistung der Befähigung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) „besonders schutzbedürftig“. Zudem bestehe auf Grund der laufenden Einzelfallbearbeitungen die Gefahr, dass durch Offenlegung von einzelnen Sachverhalten Rückschlüsse auf die Verdachtspersonen gezogen werden können. Dies würde eine Einschränkung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.
Die AfD hatte sich in ihrer Kleinen Anfrage nach dem konkreten Vorgehen des MAD und der Feldjäger bei der Befragung von mehreren Bundeswehrsoldaten im Raum Hannover erkundigt, die Kontakte ins rechtsextremistische Milieu pflegen sollen.