28.07.2022 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 386/2022

Zeitplan für Selbstbestimmungsgesetz noch offen

Berlin: (hib/CHE) Innerhalb der Bundesregierung sind die zeitlichen Planungen darüber, wann ein Entwurf für das geplante Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt werden soll, noch nicht abgeschlossen. Das geht aus der Antwort (20/2844) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2552) der AfD-Fraktion hervor. Die Regierung verweist darauf, dass Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann am 30. Juni 2022 gemeinsam Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt haben. Danach solle nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für eine erneute Änderung grundsätzlich eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Dies diene dem Übereilungsschutz und solle die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches sicherstellen, schreibt die Regierung und verweist darüber hinaus mehrfach auf den noch laufenden Diskussionsprozess.

Marginalspalte