Kurze Frist für Verbändeanhörung
Berlin: (hib/SCR) Die an der Verbändeanhörung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angehörten Verbände führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2822) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/2530) auf. Die auf einen Arbeitstag gesetzte Frist begründet die Bundesregierung mit „der drängenden Aufgaben, zu deren Erfüllung der Gesetzentwurf beitragen soll, nämlich der Bewältigung von Energie- und Klimakrise“. Daher habe der Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag behandelt werden müssen. „Angesichts des damit für das Gesamtverfahren bestehenden ungewöhnlich hohen Zeitdrucks war im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß § 47 GGO eine über den Zeitraum von einem Tag hinausgehende Fristsetzung nicht möglich“, heißt es weiter.