01.08.2022 Verkehr — Antwort — hib 389/2022

Verzicht des DB AG Aufsichtsrates auf „variable Vergütung“

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2020 hat es laut dem Integrierten Geschäftsbericht 2020 der Deutschen Bahn AG (DB AG) „keinen variablen Vergütungsanteil für Aufsichtsratsmitglieder“ gegeben. Dies stehe im Zusammenhang mit dem operativen Ergebnis des Geschäftsjahres 2020, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/2872) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2197).

Dem Integrierten Geschäftsbericht 2021 könne entnommen werden, dass alle Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2021 auf die ihnen zustehende variable Vergütung verzichtet haben. Grund für den Verzicht sei der Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vom 21. April 2021, wird mitgeteilt.

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