05.08.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 396/2022

Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem „Sivas-Massaker“

Berlin: (hib/STO) „Strafanzeigen gegen verurteilte Täter des Sivas-Massakers“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/2942) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2766). Wie die Fraktion darin schrieb, wurden am 2. Juli 1993 „infolge eines pogromartigen Brandanschlags auf das Madımak-Hotel in Sivas (Türkei) 33 Teilnehmende eines alevitischen Kulturfestivals getötet“. Einige der Täter hielten sich in Deutschland auf. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, „wie viele Strafanzeigen gegen verurteilte Täter des Sivas-Massakers“ beim Generalbundesanwalt eingegangen sind.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, sind beim Generalbundesanwalt drei Strafanzeigen - eine Strafanzeige im Jahr 2008 und zwei Strafanzeigen im Jahr 2019 - im Zusammenhang mit dem genannten Tatkomplex eingegangen. „Ob es sich bei den in einer Strafanzeige benannten Personen um solche handelt, die in der Türkei wegen einer Beteiligung an der Inbrandsetzung des Madımak-Hotels am 2. Juli 1993 verurteilt worden waren, wurde im Rahmen der Verfahrensbearbeitung nicht geprüft, da bereits kein Anfangsverdacht für eine in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallende Straftat vorlag“, heißt es in der Antwort weiter.

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