08.08.2022 Recht — Gesetzentwurf — hib 399/2022

Kaum Veränderung im Justizetat

Berlin: (hib/SCR) Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz sind laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/3100, Einzelplan 07) im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 953,4 Millionen Euro veranschlagt. Das sind 15,4 Millionen Euro beziehungsweise 1,6 Prozent mehr als das Soll für 2022. Die Einnahmen, die überwiegend durch das zum Geschäftsbereich gehörende Deutsche Patent- und Markenamt erzielt werden, sollen mit rund 640 Millionen Euro 4,5 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr.

Bei dem Einzelplan handelt es sich im Schwerpunkt um einen Verwaltungshaushalt. Die Personalausgaben mit 616,2 Millionen Euro (Soll 2022: 595,7 Mio. Euro) und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 200,7 Millionen Euro (Soll 2022: 195,3 Mio. Euro) machen 85,7 Prozent des Ausgabenvolumens aus. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 128 Millionen Euro (Soll 2022: 127,9 Mio. Euro) eingeplant, für Investitionen 20,5 Millionen Euro (Soll 2022: 26,4 Mio. Euro).

Die im Kapitel 0710 („Sonstige Bewilligungen“) zusammengefassten Programmausgaben sollen 2023 bei 40,5 Millionen Euro liegen und damit um 1,3 Millionen Euro niedriger ausfallen als in diesem Jahr. Unter anderem soll die Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit im kommenden Jahr 6,8 Millionen Euro erhalten (Soll 2022: 7,2 Millionen Euro). Die Zuschüsse für „Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung“ sollen mit 3,2 Millionen Euro etwas geringer ausfallen als in diesem Jahr. Darunter fallen unter anderem das Institut für Ostrecht e. V. (0,5 Mio. Euro), die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (0,7 Mio. Euro) und der Weimarer Republik e. V. (1 Mio. Euro). Die „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ sollen mit 2,3 Millionen Euro etwas geringer als in diesem Jahr ausfallen. Größter Posten darunter ist die „Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board (ISSB)“ mit 750.000 Euro. Der Zuschuss für die Stiftung Datenschutz soll wie in diesem Jahr bei einer Million Euro liegen.

Kaum Veränderungen gibt es im eigentlichen Ministeriumsetat (Kapitel 0712), dem Etat des Bundesgerichtshofs (Kapitel 0713) und dem Etat des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714). Etwas stärker sinkende Ansätze sind beim Bundesfinanzhof (Kapitel 0716) mit 18,7 Millionen Euro (Soll 2022: 20,5 Mio. Euro) und beim Bundespatentgericht (Kapitel 0717) mit 15,3 Millionen Euro (Soll 2022: 17,4 Mio. Euro) verzeichnet.

Dem Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) sollen laut Entwurf im kommenden Jahr Mittel in Höhe von 100,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen und damit rund 1,5 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Die Einnahmen sind für 2023 mit 139,2 Millionen Euro veranschlagt und damit um zwei Millionen Euro höher als in diesem Jahr.

Der Etat des Deutschen Patent- und Markenamts soll 2023 bei 254,7 Millionen Euro liegen und damit 9,5 Millionen Euro höher als in diesem Jahr. Die Steigerung ist überwiegend auf höher veranschlagte Personalausgaben zurückzuführen. Die Einnahmen sollen dem Entwurf zufolge 457,4 Millionen Euro und damit zwei Millionen Euro höher als in diesem Jahr ausfallen.

Der Personalhaushalt sieht für 2023 6184,8 Planstellen und Stellen vor, für 2022 sind 6179,2. Als Leerstellen sind in beiden Jahren jeweils 278,0 angegeben.

Die erste Lesung des Haushaltsgesetzes soll in der Woche vom 5. bis 9. September 2022 stattfinden.

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