09.08.2022 Bundestagsnachrichten — Gesetzentwurf — hib 400/2022

Etats des Verfassungsorgane und weitere Einzelpläne

Berlin: (hib/SCR) Teil des Haushaltsentwurfes der Bundesregierung für 2023 (20/3100) sind auch die Einzelpläne der Verfassungsorgane (Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht) sowie die kleineren Etats des Bundesrechnungshofs, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie des Unabhängigen Kontrollrats.

Der Etat des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Einzelplan 01) soll mit Ausgaben in Höhe von rund 45 Millionen Euro nur minimal steigen. Im Vergleich zum Vorjahr sind keine wesentlichen Änderungen erkennbar. Größer Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2023 in Höhe von 25,2 Millionen Euro.

Der Ansatz des Bundestages (Einzelplan 02) soll laut Entwurf mit 1,1 Milliarden Euro minimal unter dem Vorjahresniveau ausfallen. Traditionell schreibt die Bundesregierung den Etatansatz nur fort, wesentliche Änderungen beschließen die Abgeordneten während der parlamentarischen Beratungen. Größer Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2023 in Höhe von 746,5 Millionen Euro.

Die Ausgaben des Bundesrates (Einzelplan 03) sollen 2023 39,7 Millionen Euro betragen. Das sind 4,4 Millionen Euro beziehungsweise 12,4 Prozent mehr als in diesem Jahr. Der Zuwachs entfällt zum Großteil mit drei Millionen Euro auf Investitionen (Soll 2023: 4 Mio. Euro) für Baumaßnahmen. Größer Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2023 in Höhe von 20,7 Millionen Euro.

Der Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) soll 2023 mit 40,5 Millionen Euro 4,6 Millionen Euro über dem Soll 2022 liegen. Das Plus geht überwiegend auf höhere Ausgaben für Investitionen (Soll 2023: 3,9 Millionen Euro, +2,9 Millionen Euro) zurück. Größer Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2023 in Höhe von 28,7 Millionen Euro.

Im Etat des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) sind Ausgaben in Höhe von rund 187 Millionen Euro veranschlagt. Das sind 14 Millionen Euro beziehungsweise 8,1 Prozent mehr als in diesem Jahr. Allein 7,9 Millionen Euro trägt der Aufwuchs der Personalausgaben (Soll 2023: 137,7 Mio. Euro) bei, die auch den größten Ausgabeposten darstellen.

Im Einzelplan des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind für 2023 Ausgaben in Höhe von 45,7 Millionen Euro vorgesehen (Soll 2022: 43,2 Mio. Euro). Während Ausgaben für Investitionen sowie Zuschüsse und Zuweisungen sinken, sollen die Personalaufgaben um 5,5 Millionen Euro auf 31,4 Millionen Euro steigen. Sie stellen auch in diesem Einzelplan den größten Ausgabeposten dar.

Der Unabhängige Kontrollrat (Einzelplan 22), eine im Aufbau befindliche Bundesbehörde, soll 2023 13,5 Millionen Euro verausgaben können und damit 1,1 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Investive Ausgaben in Höhe von 4,6 Millionen Euro stellen laut Entwurf den größten Ausgabeposten dar.

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