09.08.2022 Bundestagsnachrichten — Gesetzentwurf — hib 402/2022

Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes

Berlin: (hib/SCR) Der Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes soll im kommenden Jahr mit 3,7 Milliarden Euro um rund 193 Millionen Euro beziehungsweise fünf Prozent geringer ausfallen als in diesem Jahr. Das sieht der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 (20/3100, Einzelplan 04) vor. Der Ausgaberückgang geht zum Großteil auf den verringerten Etatansatz für die zum Geschäftsbereich gehörende Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zurück.

Mit 1,6 Milliarden Euro sollen 2023 die Zuweisungen und Zuschüsse den größten Ausgabeposten darstellen (Soll 2022: 1,6 Mrd. Euro), es folgen die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 1,3 Milliarden Euro (Soll 2022: 1,4 Mrd. Euro), und die Ausgaben für Investitionen mit 480,7 Millionen Euro (Soll 2022: 537,8 Mio. Euro). Die Personalausgaben sollen mit 355,9 Millionen Euro etwas geringer ausfallen als im Vorjahr (Soll 2022: 361,2 Mio. Euro).

Im Bereich der „Sonstigen Bewilligung“ (Kapitel 0410) fällt der Titel „Stärkung der Datenkompetenz Bundeskanzleramt“ mit 4,9 Millionen Euro deutlich geringer aus als im Vorjahr mit 78 Millionen Euro. Das Minus wird im Entwurf mit der Aufteilung der Mittel auf die Ressorts begründet.

Für das Bundeskanzleramt (Kapitel 0412) sind dem Entwurf zufolge Ausgaben in Höhe von 147,4 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 27,6 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Mit 57 Millionen Euro fallen insbesondere die Ausgaben für Investitionen (+28,1 Millionen Euro) deutlich höher aus. Davon sind für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts im kommenden Jahr 47,5 Millionen Euro veranschlagt. Für den Bau sind Gesamtausgaben in Höhe von 485 Millionen Euro angegeben, das Gros (398,5 Mio. Euro) soll ab 2024 fällig werden. Im Entwurf ist dafür eine Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre in Höhe von 172 Millionen Euro ausgebracht.

Der Zuschuss zum Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414) soll im kommenden Jahr geringfügig höher ausfallen. Der BND kann laut Entwurf mit einem Zuschuss von 1,03 Milliarden Euro rechnen. Über den Wirtschaftsplan entscheidet das Vertrauensgremium.

Der Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus (Kapitel 0413) soll 2023 mit 41,5 Millionen Euro um rund zwei Millionen Euro geringer ausfallen als 2022. Unter anderem wird der Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit auf 750.000 Euro halbiert. Die Zuschüsse für die Unterstützung von Flüchtlingsprojekten sollen 17 Millionen Euro statt 20 Millionen Euro in diesem Jahr betragen. Für Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus sind 2023 zehn Millionen Euro (Soll 2022: 8 Mio. Euro) veranschlagt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415) soll im kommenden Jahr Mittel in Höhe von 15,4 Millionen Euro zur Verfügung haben. Das ist ein Zuwachs von 7,8 Millionen Euro beziehungsweise 101,4 Prozent im Vergleich zum laufenden Jahr. Für die Vorbereitung und Durchführung des „Deutschland Monitors“ sollen beispielsweise erstmalig 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden; für den Betrieb des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation sind 2,5 Millionen Euro eingestellt.

Der Etat des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (Kapitel 0432) sieht für 2023 Ausgaben in Höhe von 138,9 Millionen Euro vor. Das ist ein Minus von 23,9 Millionen Euro beziehungsweise von 14,7 Prozent gegenüber 2022. Deutlich geringer fällt demnach der Ansatz für Sonderveranstaltungen aus, der von 30 Millionen Euro auf fünf Millionen Euro sinken soll. Das Minus begründet die Bundesregierung mit den in diesem Jahr durchgeführten Veranstaltungen im Rahmen der G7-Präsidentschaft Deutschlands.

In den dem Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kapitel 0451 bis 0454 und 0456) zugeordneten Bereichen sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro etatisiert nach 2,3 Milliarden Euro als Soll für 2022. Das entspricht einem Minus von 5,6 Prozent. (Zum Kulturetat erscheint eine gesonderte Meldung.)

Der Personalhaushalt sieht für 2023 insgesamt 4.221,0 Planstellen uns Stellen vor, für 2022 sind 4.190,7. Das Gros entfällt auf das Bundesarchiv mit 2.319,6 Stellen in 2023 (2022: 2331,3). Ein deutlicher Aufwuchs von 22,0 auf 48,0 Planstellen und Stellen ist beim Ostbeauftragen vorgesehen. Als Leerstellen werden für beide Jahre 74,0 angegeben.

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