09.08.2022 Kultur und Medien — Gesetzentwurf — hib 402/2022

Kulturetat um 5,6 Prozent geringer veranschlagt

Berlin: (hib/SCR) Der Kulturetat des Bundes soll 2023 um 5,6 Prozent geringer ausfallen als im laufenden Jahr. In den dem Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zugeordneten Bereichen sind laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/3100) für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro etatisiert nach 2,3 Milliarden Euro als Soll für 2022.

Der Geschäftsbereich der Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ist im Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Einzelplan 04, Kapitel 0451 bis 0454 und 0456) abgebildet. Im Kernkapitel (0452) sollen die Ausgaben mit 1,96 Milliarden Euro um 119 Millionen Euro geringer ausfallen als 2022 (-5,7 Prozent). Das Minus geht fast vollständig auf geringer veranschlagte Ausgaben für Investitionen (2023: 413,2 Mio. Euro, - 81,4 Mio. Euro) und für Zuweisungen und Zuschüsse (2023: 1,5 Mrd. Euro, - 37,3 Mio. Euro) zurück. Ein Teil des Minus erklärt sich aus Sonderveranschlagungen im Jahr 2022, die der Haushaltsausschuss während der Haushaltsberatungen beschlossen hatte.

In der Titelgruppe 01 „Allgemeine kulturelle Angelegenheiten“ (2023: 212,9 Mio. Euro, -77,2 Mio. Euro) sollen sechs Millionen Euro für die „Förderung für geflüchtete Kultur- und Medienschaffende“ eingestellt werden (2022: -). Größter Posten sind die „Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen in Berlin“. Sie sollen mit 54,3 Millionen Euro deutlich geringer ausfallen als im Vorjahr (2022: 75,3 Mio. Euro). Laut Entwurf resultiert dies aus einer Sonderveranschlagung im Vorjahr. Die „Förderung hauptstadtbedingter kultureller Maßnahmen und Veranstaltungen in Berlin“ soll wie in den Vorjahren bei 32,5 Millionen Euro liegen. Der Zuschuss an die Kulturstiftung des Bundes soll von 35,2 Millionen Euro auf 40,1 Millionen Euro erhöht werden. Für die „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“ sind für 2023 sechs Millionen Euro veranschlagt nach 73 Millionen Euro in diesem Jahr. Die Bundesregierung verweist zur Begründung auf eine Sonderveranschlagung im laufenden Jahr.

In der Titelgruppe 02„Kulturförderung im Inland (2023: 778,3 Mio. Euro, -59,2 Mio. Euro) fällt unter anderem der Ansatz für das “Zukunftsprogramm Kino„ deutlich geringer aus. Für 2023 sind 15 Millionen Euro statt 25 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesregierung verweist zur Begründung auf eine Sonderveranschlagung im Vorjahr. Mit derselben Begründung erklärt der Entwurf das Minus bei den Zuschüssen für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland (2023: 68,4 Millionen Euro, - 31,4 Mio. Euro). In beiden Fällen hatte der Haushaltsausschuss die Ansätze des Regierungsentwurfes während der Beratungen deutlich angehoben.

Die Ausgaben für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Titelgruppe 03) sollen 2023 bei 321,8 Millionen Euro (Soll 2022: 309,7 Mio. Euro) liegen. Unter anderem werden 43,8 Millionen Euro für die Errichtung des Museums “Neue Nationalgalerie - Museum des 20. Jahrhunderts„ veranschlagt (Soll 2022: 26,8 Mio. Euro). Dafür soll zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 95,3 Millionen Euro ausgebracht werden. Die überjährigen Gesamtkosten des Projektes werden im Entwurf mit 366,5 Millionen Euro beziffert.

Für die Deutsche Nationalbibliothek (Titelgruppe 04) plant die Bundesregierung mit Ausgaben von 58,5 Millionen Euro. Das Soll für 2022 liegt bei 59,8 Millionen Euro. Die Förderung deutscher Künstler (Titelgruppe 05) ist mit 4,4 Millionen Euro etatisiert. Das liegt geringfügig über dem Vorjahresniveau.

Für die Titelgruppe 06 “Pflege des Geschichtsbewusstseins„ sind 108,3 Millionen Euro veranschlagt (Soll 2022: 107,1 Mio. Euro). Für die Titelgruppe 07 “Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und kulturelles Eigenleben fremder Volksgruppen„ sind es 19,2 Millionen Euro (Soll 2022: 19,8 Mio. Euro).

Für den Auslandsrundfunk (Titelgruppe 09) sollen 2023 413,9 Millionen Euro ausgegeben werden (Soll 2022: 409,6 Mio. Euro). Das Gros macht der Zuschuss an die “Deutsche Welle„ aus, der 386,5 Millionen Euro betragen soll (Soll 2022: 380,5 Mio. Euro).

Für das Bundesarchiv (Kapitel 0453) plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 184,1 Millionen Euro. Das sind 8,4 Millionen Euro weniger als 2022. Die Ausgaben für das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (Kapitel 0454) sollen unverändert bei 1,9 Millionen Euro liegen, die Ausgaben der Kunstverwaltung des Bundes (Kapitel 0456) geringfügig auf 3,9 Millionen Euro sinken.

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