10.08.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 403/2022

Regierung schlüsselt finanzielle Hilfen für die Ukraine auf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat der Ukraine für das laufende Jahr 37 Millionen Euro aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit zugesagt. Davon entfallen 30 Millionen Euro auf Wohnraum für Binnenvertriebene im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit und sieben Millionen Euro für ein „Sonderhilfsprogramm Ukraine“ im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/2678) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2042) hervorgeht.

Angesichts des russischen Angriffskrieges habe das Entwicklungsministerium für die Ukraine ein Sofortprogramm in Höhe von rund 185 Millionen Euro aufgelegt, um staatliche Strukturen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die ukrainische Bevölkerung aufrechtzuerhalten und damit schnelle und flexible Unterstützung zu leisten. Für das Sofortprogramm stelle das Ministerium rund 83 Millionen Euro aus laufenden Vorhaben und rund 102 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln bereit, betont die Bundesregierung.

Sie unterstütze die Ukraine, um die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Lebensbedingungen der Menschen dort zu verbessern und das Land an die Europäische Union anzunähern. Das Portfolio der in Durchführung befindlichen bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit hat sich den Angaben zufolge am Tag des Kriegsbeginns (24. Februar 2022) auf rund 510 Millionen Euro belaufen und liege aktuell bei 656 Millionen Euro. Ein Ende der seit 2002 existierenden Entwicklungszusammenarbeit sei nicht vorgesehen, heißt es.

Wie es in der Antwort weiter hervorgeht, hat die staatliche KfW-Bankengruppe unter Federführung des Wirtschaftsministeriums Ende April 2022 dem ukrainischen Finanzministerium 150 Millionen Euro ausgezahlt. Damit sollen von der ukrainischen Regierung ausgegebene Mittel zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen refinanziert werden. Der Kredit sei die letzte Tranche des ungebundenen Finanzkredits der Bundesregierung in einer Gesamthöhe von 500 Millionen Euro aus dem Jahr 2015. Die ersten beiden Tranchen seien in den letzten Jahren verwendet worden, um das ukrainische Finanzsystem und die Energieversorgung zu stärken. Die ausgezahlten 150 Millionen Euro würden zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eingesetzt. Ziel sei es, Liquidität bereitzustellen, um staatliche Sozialausgaben aufrechterhalten zu können sowie wirtschaftliche und soziale Reformen in der aktuellen Krise zu sichern. Das Darlehen werde durch eine hundertprozentige Deckungsgarantie des Bundes besichert.

Eine von der AfD-Fraktion erbetene Veröffentlichung der Kreditkonditionen lehnt die Bundesregierung „nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung“ ab. Die zwischen der KfW und der Ukraine geschlossenen Vereinbarungen seien vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit mache einen Vertragsschluss erst möglich und werde daher von der KfW bei Vertragsschluss zugesagt.

Die Regierung verweist auf Erfolge ihres Engagements in der Ukraine und nennt als Beispiel die Einführung der staatlichen Online-Bieter-Plattform „ProZorro“ für öffentliche Beschaffungen zur Bekämpfung von Korruption. Die Plattform sei 2016 eingeführt worden und sorge seitdem für transparenten Wettbewerb und transparente öffentliche Vergabe sowie Einsparung öffentlicher Mittel.

Marginalspalte