11.08.2022 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 407/2022

Internationale Zusammenarbeit beim Klimaschutz im Fokus

Berlin: (hib/EMU) Im Kapitel 03 des Haushalts-Einzelplans 09 (20/3100) findet sich auch für das Jahr 2023 die Ausgaben im Bereich Energie und Nachhaltigkeit. Das Kapitel wurde im laufenden Haushaltsjahr erstmal aufgestellt, nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seine Arbeit aufgenommen hatte. Für die Klimaschutz- und Energiepolitik sind im kommenden Jahr insgesamt Mittel von rund 2,2 Milliarden Euro vorgesehen (2022: 2,02 Milliarden Euro).

Den weitaus größten Anteil an den Ausgaben in diesem Kapitel haben wie 2022 Zuweisungen und Zuschüsse (1,16 Milliarden Euro - Vorjahr: 1,35 Milliarden Euro); für Ausgaben für Investitionen werden 696 Millionen Euro fällig (2022: 691 Millionen Euro). Verpflichtungsermächtigungen werden im Umfang von 2,2 Milliarden Euro ausgebracht.

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) stellt mit ihrem Teil des Etats (685 Millionen Euro; 2022: 596 Millionen Euro) einen Hauptschwerpunkt des Kapitels dar. Für die Projektförderung der angewandten Forschung und Entwicklung von Energietechnologien sind 589 Millionen Euro eingepreist (2022: 600 Millionen Euro). Für die energiepolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine stehen im Einzelplan 09 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Zuschüsse zum Ausgleich der Belastungen, die mit der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus entstehen, das Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus und die Ausgaben für die Wismut-Sanierung sollen im kommenden Jahr deutlich sinken und liegen bei insgesamt 192 Millionen Euro (2022: 464,3 Millionen Euro). Deutlich höher veranschlagt als im laufenden Jahr sind hingegen die Mittel für das Anpassungsgeld gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes für die künftigen Anpassungsgeldempfänger im Braunkohletagebau und der Stein- und Braunkohleanlagen in Höhe von rund 296 Millionen Euro (2022: 164 Millionen Euro).

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