12.08.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 408/2022

Anpassungsbeihilfen nur für bestimmte Agrarsektoren

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verteidigt die Differenzierung von Unterstützungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe in Folge des russischen Überfalls auf die Krise. In einer Antwort (20/2987) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2798) führt sie aus, dass der von der Fraktion angeführte energieintensive Obst- und Gemüseanbau mit geschützter Produktion in der Regel nicht für die Unterstützung durch die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe in Frage kommt. Voraussetzung für die Beihilfe sei, dass die jeweiligen Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten hätten. „Energieintensiver Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion erfüllt in der Regel nicht die Voraussetzungen für die Greening-Prämie, und kann deshalb nicht nach der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung begünstigt werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Für diese Betriebe und andere Betriebszweige ist laut Bundesregierung aber ein Kleinbeihilfenprogramm in Vorbereitung. Die Kleinbeihilfe sei kein „weniger“ zur Anpassungsbeihilfe, entgegnet die Bundesregierung auf einen entsprechenden Anwurf der Unionsfraktion. „Die Förderhöhe nach der Anpassungsbeihilfe und nach der Kleinbeihilfe richtet sich nach einheitlichen Parametern. Die Höhe der Beihilfen berücksichtigt das Ausmaß der Marktstörung infolge des Krieges in der Ukraine auf die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Sektoren“, heißt es weiter.

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