15.08.2022 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 409/2022

Investitionen aus Klima- und Transformationsfonds steigen

Berlin: (hib/SCR) Aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen im kommenden Jahr deutlich mehr Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens sieht laut Haushaltentwurf 2023 (20/3100) Ausgaben für Investitionen in Höhe von 27,09 Milliarden Euro vor. Das sind 7,87 Milliarden Euro beziehungsweise rund 41 Prozent mehr als in diesem Jahr. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 8,27 Milliarden Euro und damit 446 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr veranschlagt.

Die geplanten Gesamtausgaben aus dem Fonds sollen 104,31 Milliarden Euro betragen, davon entfallen allerdings rund 68,95 Milliarden Euro auf eine Rückführung an die Rücklage (2022: 78,89 Mrd. Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen sind 105,22 Milliarden Euro im Entwurf ausgebracht.

Die Einnahmen liegen ebenfalls bei 104,31 Milliarden Euro. 8,76 Milliarden Euro davon sollen auf die Erlöse aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten entfallen (2022: 6,89 Mrd. Euro), 10,71 Milliarden Euro auf die Erlöse aus der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (2022: 8,67 Mrd. Euro). Die Entnahme aus der Rücklage wird mit 78,89 Milliarden Euro (2022: 85,4 Mrd. Euro) veranschlagt, eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt ist nicht vorgesehen (2021: 5,85 Mrd. Euro). Zudem wird mit Globalen Mehreinnahmen in Höhe von 5,95 Milliarden Euro gerechnet (2022: -).

Größter Ausgabeposten - rund 62 Prozent der investiven Ausgaben - ist die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“. Dafür sind für 2023 16,87 Milliarden Euro etatisiert, 75,6 Prozent mehr als in diesem Jahr (2022: 9,61 Mrd. Euro). Als Verpflichtungsermächtigung sind 13,1 Milliarden Euro ausgebracht.

Zu den größeren Ausgaben in dem Wirtschaftsplan gehören die Mittel für „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“, die von 434 Millionen Euro auf 864 Millionen Euro steigen sollen. Ausgebracht ist dafür zudem eine Verpflichtungsermächtigung von 1,49 Milliarden Euro.

Für „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen im kommenden Jahr 590 Millionen Euro fließen (2022: zehn Mio. Euro). Als Verpflichtungsermächtigung sind 1,76 Milliarden Euro ausgebracht.

Die „Ausgleichszahlungen für Betreiber von Kohlekraftwerken“ sollen 2023 mit 505,33 Millionen Euro deutlich geringer ausfallen als in diesem Jahr (939,24 Mio. Euro).

Für die „Dekarbonisierung der Industrie“ plant die Bundesregierung mit 2,21 Milliarden Euro in 2023 (2022: 1,2 Mrd. Euro), für die Haushaltsjahre bis 2040 soll eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 49,92 Milliarden Euro ausgebracht werden.

Die „Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge“ sollen mit 2,1 Milliarden Euro um 3,9 Milliarden Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Für „Zuschüsse zur Errichtung von Ladeinfrastruktur“ sind 1,94 Milliarden Euro (2022: 1,46 Mrd. Euro) veranschlagt. Als Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsjahre bis 2030 sind insgesamt 3,93 Milliarden Euro ausgebracht.

Die Titel des Klima- und Transformationsfonds, der bis vor kurzem als Energie- und Klimafonds firmierte, werden von sechs Ministerien bewirtschaftet.

Marginalspalte