17.08.2022 Sport — Antwort — hib 414/2022

Förderung von Sportstätten durch den Bund

Berlin: (hib/MIS) Die Sportförderung und insbesondere der Breitensport ist in erster Linie Angelegenheit der Länder. Die Förderung von Sportstätten liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen, für deren Finanzausstattung die Länder zuständig seien. Dies teilt die Bundesregierung in ihren Antworten auf eine Reihe von Kleinen Anfragen der Linksfraktion mit. Dennoch unterstütze der Bund „in dem Bewusstsein des hohen Förderbedarfs“ Kommunen beim Erhalt ihrer Sportinfrastruktur im Rahmen des Städtebaus mit verschiedenen Bundesprogrammen.

Die Linkfraktion hatte in ihren Kleinen Anfragen für jedes Bundesland gesondert nach Sportstätten und deren Förderung durch den Bund gefragt: Berlin (20/2205), Brandenburg (20/2206), Rheinland-Pfalz (20/2207), Saarland (20/2201), Baden-Württemberg (20/2202), Mecklenburg-Vorpommern (20/2203), Bremen (20/2204); Niedersachsen (20/2257), Sachsen (20/2259), Schleswig-Holstein (20/2260), Hamburg (20/2255), Thüringen (20/2262), Sachsen-Anhalt (20/2261), Hessen (20/ 2256), Nordrhein-Westfalen (20/2258).

In einer tabellarischen Übersicht informiert die Regierung in ihren Antworten unter anderem darüber, welche Sportstätten in der Vergangenheit über welches Programm in welcher Höhe vom Bund gefördert wurden: Berlin (20/2490), Brandenburg (20/2491), Rheinland-Pfalz (20/2492), Saarland (20/2486), Baden-Württemberg (20/2487); Mecklenburg-Vorpommern (20/2488), Bremen (20/2488); Niedersachsen (20/2825), Sachsen (20/2829 ), Schleswig-Holstein (20/2831), Hamburg (20/2832), Thüringen (20/2828), Sachsen-Anhalt (20/2830), Hessen (20/2821), Nordrhein-Westfalen (20/2826).

Über die Programme hinaus habe der Bund zur Unterstützung von Vereinen und Unternehmen des Profisports die „Coronahilfen Profisport“ in der Ressortverantwortung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat initiiert. Im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2022 seien zahlreiche Anträge mit einem Volumen von mehreren Millionen Euro (teil-)bewilligt.

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