19.08.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 418/2022

Regierung: Erhebung wichtig für Konjunkturbeobachtung

Berlin: (hib/EMU) Aktuell sind 14 Prozent der Unternehmen in Deutschland verpflichtet, amtliche Meldungen bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zu machen. Im Zusammenhang mit dem Baugewerbe existierten neun amtliche Statistiken der Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, heißt es in einer Antwort (20/3035) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2880) der AfD-Fraktion.

Die Abgeordneten hatten nach Pflichten von Unternehmen im Baugewerbe in Bezug auf statistische Angaben gefragt und den dafür anfallenden Kosten. Aus der Antwort geht hervor, dass den Unternehmen dafür jährliche Bürokratiekosten in Höhe von rund 10,2 Millionen Euro entstünden. „Der größte Anteil entfällt dabei auf den Monatsbericht im Bauhauptgewerbe mit ca. 3,2 Millionen Euro“, teilt die Bundesregierung mit.

Gefragt wurde außerdem nach der Grundlage der Datenerhebung. Die Bundesregierung antwortet, die Ergebnisse für die Konjunkturbeobachtung und die Strukturpolitik seien relevant und gingen in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein, wo sie zu einem Gesamtbild der deutschen Wirtschaft verarbeitet würden.

In tabellarischer Form wird in der Antwort nach Bundesländern gegliedert aufgeführt, wie viele Unternehmen in welchem Bereich des Baugewerbes von den statistische Erhebungen betroffen sind.

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